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Zeitpolster informiert über rechtliches und Möglichkeiten in der Betreuung. Was darf Betreuung allgemein kosten und wie funktioniert sie am besten?

Fällt es uns schwer Hilfe in Anspruch zu nehmen? Zu sagen, dass man Hilfe braucht?
Und was ist einfacher für uns: Hilfe spenden oder Hilfe annehmen?
Das Thema Betreuung rückt immer mehr in den Fokus!


Betreuung im Fokus!



Haben Sie schon einmal das Wort „Betreuung“ in einem Suchprogramm eingegeben? Das ist ein interessantes Experiment. Ganz spannend dabei sind vor allem die verwandten Suchanfragen. Sie beantworten diese mit Bemutterung, Pflege, Sorge, Obsorge – sogar das Wort Wartung ist mit im Rennen um das Ranking. Nun. Das gibt so manches Rätsel auf. Das ist mitunter leicht verwirrend. Besonders für uns von Zeitpolster und all jene, die sich etwas genauer über Betreuung informieren möchten. Menschen, die vielleicht für sich selbst Hilfe suchen oder für ihre Angehörigen. Vielleicht sogar im Begriff sind, sich um eine sinnvolle freiwillige Tätigkeit umzuschauen.

So haben wir festgestellt, dass es noch manch offene Frage zu der Begrifflichkeit zu klären gibt. Am häufigsten wird derzeit aber nach den unterschiedlichen Arten von Betreuung gesucht und danach, was diese beinhalten. Noch witzig dazu ist, dass auch die Rechtschreibung für Betreuung des Öfteren gesucht wird. Diese kennen wir 😊

Schlussendlich haben uns unsere Recherchen – rein aus Neugier – auf den Plan gebracht. Wir denken, dass es an der Zeit ist, das Thema Betreuung in den Fokus zu rücken. Mit diesem Beitrag möchten wir Ihnen aufzeigen, was hinter diesem Wort steckt, das in uns mitunter ein wohlig behütetes Gefühl auslöst.

Worum geht es dabei? Was bedeutet es zu betreuen? Betreut zu werden?


Sie bekommen in diesem Beitrag einen ausführlichen Einblick darüber:

  • Was der Begriff Betreuung umfasst
  • Welche Arten von Betreuung es gibt
  • Über unterschiedliche Formen der Verantwortung in der Betreuung
  • Was Betreuung kosten darf
  • Welche Leistungen es bei Zeitpolster gibt
  • Über ein etwas schwierigeres Thema: Ob Betreuung angeordnet werden kann
  • Über rechtliche Grundlagen in der Betreuung
  • Wie die Betreuungsaufgaben bei Zeitpolster erfolgen
  • Ob für die Betreuung nur ausgebildete Fachkräfte oder auch Laien eingesetzt werden dürfen


Was genau umfasst der Begriff Betreuung?

Betreuung ist ein breit verwendeter Begriff. Dennoch verstehen wir diese Bezeichnung in den unterschiedlichen Zusammenhängen sehr schnell. Wir sprechen von Kinderbetreuung, Altenbetreuung oder Krankenbetreuung. Einfach gesagt meinen wir damit, dass wir eine Person unterstützen. Oder wie in der Kinderbetreuung, über eine gewisse Zeit hinweg, eine größere Verantwortung übernehmen. Wir helfen dabei, dass eine Person gesund wird – nicht allein ist, oder dabei eine Aufgabe auszuführen. Wir begleiten zum Arzt oder helfen Arbeiten in Haushalt und Garten zu erledigen.

Betreuung ist also sehr vielschichtig. Nachfolgend geben wir einen Überblick, was Sie über Betreuung wissen sollten und zeigen, dass auch Laien in der Betreuung viel mehr dürfen, als wir landläufig annehmen.


Welche Arten von Betreuung gibt es?

Wie viel und wie lange eine Person Betreuung benötigt, hängt sehr von der jeweiligen Situation ab. Kurzzeitbetreuung kann sein, auch nur einmal Hilfe in Anspruch zu nehmen. So gibt es zum Beispiel Personen, die im Frühjahr und Herbst nur sehr kurzfristig Hilfe im Garten benötigen.

Dann gibt es Personen, die für eine bestimmte Zeit, wie nach einem Krankhausaufenthalt, Betreuung benötigen. Das sind sogenannte Übergangsbetreuungen.

Bei der dritten Art handelt es sich um langfristige Betreuungsaufgaben. Dabei wird meist jede Woche, im Schnitt ein- bis zweimal, Unterstützung benötigt. Dies, um das Wohnen zuhause zu erleichtern und ein Leben in den eigenen vier Wänden auch für ältere Menschen langfristig zu ermöglichen.

Arten nochmals kurz zusammengefasst:

  • Kurzzeitbetreuung
  • Übergangsbetreuung
  • Langzeitbetreuung


Gibt es unterschiedliche Formen der Verantwortung in der Betreuung?

Wenn wir Betreuung nach dem Grad der Verantwortlichkeit unterscheiden, sind die einfachsten Betreuungsaufgaben jene, bei denen wir jemandem helfen, eine Aufgabe selbst zu erledigen.

Wir teilen die Arten der Betreuung nach Verantwortlichkeit in drei Bereiche auf:

  1. Helfen, es selbst zu tun
  2. Eine Aufgabe übernehmen, weil es die Person derzeit oder auch längerfristig nicht mehr kann
  3. Die Planung und die Umsetzung durch den/die Betreuer:in verantworten, weil die Person das aktuell oder auch längerfristig nicht mehr kann

Ein gutes Beispiel ist das Einkaufen:

Für a) Bei der Hilfe es selbst zu tun bleibt die Verantwortung, dass alles was eingekauft werden muss und tatsächlich eingekauft wird bei der Person die betreut wird. Sie wird dabei lediglich unterstützt.

Bleiben wir bei dem gleichen Beispiel für die nächsten beiden Stufen. Wird das Einkaufen von der helfenden Person erledigt, muss natürlich mitgebracht werden, was die zu betreuende Person auf dem Einkaufszettel vermerkt hat. Diese Person bestimmt was eingekauft werden soll, kann den Einkauf aber nicht selbst erledigen.

In der dritten Stufe c) gilt es bereits festzulegen, was eingekauft werden muss – die Planung dafür zu übernehmen und den Einkauf zusätzlich zu erledigen. In diesem Fall zählt, dass ausreichend und die passenden Lebensmittel im Haushalt zur Verfügung stehen. Das kann zum Beispiel sein, wenn eine Person fiebrig im Bett liegen muss.


Was kostet Betreuung?

Was Betreuung kostet ist sehr unterschiedlich und hängt von vielen Faktoren ab. Wird eine Betreuung ehrenamtlich ausgeführt, so kostet die Betreuung selbst nichts. Die Kosten für die Organisationsarbeit der Freiwilligen werden dort in den meisten Fällen von der öffentlichen Hand oder von den Kirchen getragen.

Wird die Betreuung von bezahlten Personen ausgeführt, gibt es viele Angebote der öffentlichen Hand, um eine finanzielle Unterstützung zu gewähren. Dies erfolgt in Österreich Großteils durch die Landesregierungen. Es gibt Bundesländer, bei welchen diese Tarife sozial gestaffelt werden. Das bedeutet, dass je nach Einkommen unterschiedliche Preise verrechnet werden. Das Einkommen des Hilfesuchenden muss dazu offengelegt werden. Andere Bundesländer fixieren feste Beträge, die meist zwischen 10 und 18 Euro je Stunde liegen.

Eine weitere Variante in der Betreuungsarbeit sind professionelle Anbieter, die zu ortsüblichen Stundensätzen ihre Leistungen anbieten. Im Durchschnitt bewegt sich der Stundensatz für Betreuung zwischen 20 und 30 Euro.

Bei Zeitpolster kostet die Stunde 8 Euro. Dieser Betrag setzt sich aus einem Organisationsbeitrag und einem Beitrag für das Notfallkonto zusammen. Mit diesem Konto sparen wir je Stunde einen Anteil an, damit Helfende im Notfall ebenso ihre Betreuung erhalten können. Wer also in einigen Jahren 1.000 Stunden angespart hat und dann Hilfe benötigt, bezahlt die Hilfe mit den erhaltenen Zeitgutschriften. Gelingt das nicht, gibt es die Möglichkeit Leistungen mit Geld aus dem Notfallkonto zuzukaufen.


Welche Betreuungsleistungen gibt es allgemein und bei Zeitpolster?

Gegenseitige Hilfestellung und Betreuung vor Ort fällt unter den Begriff der gelebten Nachbarschaftshilfe. Wir haben uns vor einiger Zeit intensiv mit diesem sozialen Modell beschäftigt. Lesen Sie dazu in unserem aktuellen Beitrag mit dem TitelAlles, was Sie über Nachbarschaftshilfe wissen sollten, noch etwas genauer nach. Informieren Sie sich über Vor- und Nachteile der Freiwilligenarbeit im Allgemeinen. Über rechtliches und über die unterschiedlichen Möglichkeiten in der Betreuung durch unsere Zeitpolster-Helfende.

Natürlich gibt es noch etliche andere Anbieter und Varianten, wie die 24-Stunden-Betreuung, welche nicht in unseren Bereich fällt. In der klassischen Betreuung sind auf jeden Fall die unterschiedlichsten Modelle zu finden. Sie können sich dazu einen guten Einblick über die Webseite des Österreichischen Bundesministeriums unter der Rubrik Soziales verschaffen. Lesen Sie nach und erfahren Sie mehr darüber.

Bei Zeitpolster werden zum Beispiel diese Hilfen besonders nachgefragt und angeboten:

  • Fahrdienste und Begleitung: Begleitung zu Arztterminen, auf den Friedhof oder gemeinsame Behördengänge, erledigen des Einkaufs oder gemeinsames Einkaufen
  • Administrative Hilfe: Unterstützung beim allgemeinen Brief- und Schriftverkehr, Hilfestellung bei der Ausfüllung von Formularen, Hilfe im Umgang mit dem PC
  • Hilfe bei der Hausarbeit und im Garten: Bügeln, Waschen, das Beziehen von Betten, Müllentsorgung, gemeinsames Kochen/Essen
  • Freizeitaktivitäten: Ausflüge in die Natur, gemeinsames Spielen, Vorlesen oder Kaffee trinken, Besuch kultureller Veranstaltungen
  • Handwerkliche Hilfe: Kleine Gartenarbeiten, Schneeschaufeln, kleinere Reparaturen im Haus, Austausch von Glühbirnen 
  • Freiräume für pflegende Angehörige schaffen: Einen Nachmittag die Anwesenheit abdecken, einfach zuhören und regelmäßige Besuche abstatten 
  • Kinderbetreuung: Kinder abholen und mit diesen spielen, im Krankheitsfall eines Kindes die Eltern unterstützen – einfach da sein und mithelfen


Kann Betreuung angeordnet werden?

Während es zum Beispiel in Deutschland die gesetzliche Betreuung gibt, so ist das hier in Österreich die Aufgabe der Erwachsenenvertretung. Diese haben einen rechtlichen Auftrag und wurden in früheren Zeiten Sachwalter oder Kuratoren genannt. Diese Personen entscheiden unter vielen weiteren Belangen auch, welche Betreuungsleistungen zugekauft werden. Sie sind in der Verantwortung, dass die passenden Betreuungsleistungen für ihre Klient:innen erbracht werden.


Duschen, Essen kochen oder kleine Ausflüge machen – was ist in der Betreuung erlaubt?

Betreuung darf rein rechtlich mehr, als landläufig angenommen wird. In Österreich ist das im Bundesgesetz über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (GuKG) geregelt.

Laien als Freiwillige oder Nachbarn, dürfen eindeutig mehr als zum Beispiel nur die Einkäufe erledigen. In einem Schreiben des Sozialministers an die Landeshauptleute ist dies so formuliert:

«Sofern nicht Umstände vorliegen, die medizinische oder pflegerische Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, zählen in diesem Sinne auch folgende Tätigkeiten zu den Laientätigkeiten:

  • Unterstützung bei der oralen Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme sowie bei der Arzneimittelaufnahme,
  • Unterstützung bei der Körperpflege,
  • Unterstützung beim An- und Auskleiden,
  • Unterstützung bei der Benützung von Toilette oder Leibstuhl einschließlich Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten und
  • Unterstützung beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen und Gehen.»

Liegen solche Umstände vor, können diese Aufgaben nach Unterweisung durch eine Fachperson ausgeführt werden. Dabei spricht man von einer Delegation, was bedeutet, dass die Fachperson die Verantwortung übernimmt.


Kann ich in der Betreuung denn selbst entscheiden, welche Aufgaben ich übernehme?

Für alle Freiwilligen – auch bei Zeitpolster – gilt, dass Sie selbst entscheiden dürfen und sollen, welche Aufgaben von ihnen übernommen werden, wer betreut wird und zu welchem Zeitpunkt die Betreuung erfolgt. Dies ist eines der wichtigsten Merkmale der Freiwilligentätigkeit!

Wenn Freiwillige jedoch unsicher sind, sollten sie die Aufgabe nicht übernehmen oder nach einer Unterweisung fragen. Es geht dabei um den Mut, auch einmal Nein zu sagen oder um Hilfe zu bitten. Wir möchten Ihnen dazu einen unserer vergangenen Beiträge Selbst aktiv! Die vielen Seiten der Selbstbestimmung. sehr empfehlen. Es geht darin um das Prinzip der Selbstwirksamkeit: Frei zu entscheiden und zu tun. Wie lässt sich das lernen und wie lauten die Grundregeln, um darin erfolgreich zu sein?


Wie können Aufgaben an Laien delegiert werden?

Ärzte oder ausgebildete Fachkräfte, wie Krankenschwestern, können Aufgaben auch an Laien delegieren. Das bedeutet, das nötige Wissen weiterzugeben und den Laien bei der Ausführung zu unterstützen. In der Weise, dass die Aufgabe schlussendlich von einem Laien im Alleingang bewältigt werden kann. Durch Erklärungen und Kontrolle oder auch durch die Möglichkeit nachzufragen. In der Praxis sind viele der Fachkräfte derart be- und überlastet, dass immer wieder Aufgaben an Laien delegiert werden.

Wir werden uns diesem spannenden Thema aber in einem eigenen Beitrag ausführlicher widmen.
Seien Sie gespannt – dieser wird demnächst erscheinen. Registrieren Sie sich für unseren monatlichen Newsletter, um zeitnah über die Veröffentlichung dieses Artikels und viele weitere interessante Themen zu erfahren.


Betreuung nochmals kurz zusammengefasst

Wir haben uns nun einen guten Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten in der Betreuung verschafft. Es ist schön zu sehen, dass auch Laien und andere am Helfen interessierte Menschen, sich umfangreich einbringen dürfen. Wir müssen also nicht für jede noch so kleine Hilfestellung um Fachpersonal bitten. Das erspart uns Zeit und belebt die Nachbarschaftshilfe. So können wir uns gegenseitig in vielen Belangen zur Hand gehen und Menschen in unserem direkten Umfeld unterstützen. Menschen und Generationen verbinden sich miteinander. Und wir können der Einsamkeit vieler alleinstehender älterer Personen entgegenwirken. Wir dürfen uns aufgehoben und umsorgt fühlen. Das ist ein schöner Gedanke.

Zudem dürfen wir unter vielen verschiedenen Hilfetätigkeiten auswählen und können auch die Zeit dafür selbst bestimmen. Betreute Personen müssen und dürfen nicht bevormundet werden. Das hohe Ziel soll sein, unseren Betreuten so viel Freiraum und Selbstbestimmtheit wie nur möglich zu verschaffen.

In der heutigen Zeit haben wir zig unterschiedliche Möglichkeiten Betreuung in Anspruch zu nehmen. Inzwischen finden wir eine große Anzahl an verschiedenen Anbietern und Betreuungsvarianten. Wir sind mit Zeitpolster eine davon.

Wir möchten nun auf diesem Weg auch Sie dazu ermutigen, sich auf Ihr Gefühl zu verlassen. Scheuen Sie sich nicht, um Hilfe zu bitten, wenn Sie merken, dass es guttut. Es ist mitunter gar nicht mal so schwierig, wie es anfangs scheinen mag. Oft kommt es nur auf den Versuch an. Registrieren Sie sich bei uns, bei Zeitpolster, unter Betreuung suchen. Oder melden Sie sich bei einer anderen artverwandten sozialen Einrichtung – je nach Ihren Bedürfnissen. Wir freuen uns sehr, wenn Sie sich bei uns melden.

Betreuung zu geben, bedeutet oft auch pflegende Angehörige zu entlasten. Eine wertvolle präventive Maßnahme zur Vermeidung von Überforderung. Falls Sie Interesse – und etwas Zeit – haben sollten, dann melden Sie sich doch als Zeitpolster Helfende:r an. Sie können sich einfach und unverbindlich auf unserer Seite Helfen und Vorsorgen registrieren. Interessieren Sie sich über die Unterscheidung von Pflege und Betreuung? Dann lesen Sie einen weiteren Beitrag mit dem Titel “Pflege oder Betreuung“. Informieren Sie sich über rechtliches und die Praxis.

Sparen Sie durch Ihre Hilfe Stunden für später an. Wer weiß? Vielleicht können Sie diese tatsächlich später einmal gut verwenden. Wir freuen uns auf Sie!

Kontaktieren Sie uns bei Fragen gern jederzeit. Und lassen Sie uns doch wissen, wie Sie zu diesen Überlegungen stehen? Sehen Sie es auch so wie wir? Hinterlassen Sie uns weiter unten einen kleinen Kommentar. Wir freuen uns darauf!