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Pflege oder doch eher eine Unterstützungsleistung? Zeitpolster klärt auf!


Was ist Pflege und was ist Betreuung?


Haben Sie sich diese Frage auch schon gestellt und darüber nachgedacht wo die Grenzen sind? Wer darf was tun? Diesen Fragen gehen wir in diesem Blogbeitrag auf den Grund. Ihr schneller Überblick ist uns dabei wichtig. Wir haben nämlich festgestellt, dass viele Menschen auf der Suche im Internet das Wort Pflege eingegeben, aber eigentlich etwas anderes meinen.


Es ist alles rechtlich geregelt – nur in der Praxis ist es nicht immer ganz einfach

Was Betreuung und was Pflege ist, ist in Österreich gesetzlich geregelt und sehr komplex. Vereinfacht gesagt, unterliegt die pflegende Tätigkeit im Normalfall einer fachspezifischen Ausbildung, kann aber an Laien delegiert werden. Wie dies erfolgt, führen wir nachfolgend noch genauer aus.

Ein gutes Beispiel ist die Verabreichung von Medikamenten: Diese werden durch eine Fachkraft verschrieben, können aber nach Unterweisung durch eine betreuende Person verabreicht werden.

Doch ganz ehrlich, so genau ist das mit der rechtlichen Regelung nicht geschehen. So ist es eine recht typisch österreichische Regelung. In der Praxis ist es nicht immer so einfach, klare Grenzen zu ziehen.


Betreuung darf rein rechtlich mehr, als landläufig angenommen wird

In Österreich ist das im Bundesgesetz über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (GuKG) geregelt.
Laien, also Freiwillige oder Nachbarn, das sind aber auch Lehrer:innen, Kindergärtner:innen, Pfadfinder Gruppenleiter:innen etc., dürfen mehr als wir allgemein annehmen.

Die Regelung lautet:

«Sofern nicht Umstände vorliegen, die medizinische oder pflegerische Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, zählen in diesem Sinne auch folgende Tätigkeiten zu den Laientätigkeiten:

  • Unterstützung bei der oralen Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme sowie bei der Arzneimittelaufnahme,
  • Unterstützung bei der Körperpflege,
  • Unterstützung beim An- und Auskleiden,
  • Unterstützung bei der Benützung von Toilette oder Leibstuhl einschließlich Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten und
  • Unterstützung beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen und Gehen.»

Welche Umstände es sind, die medizinische oder pflegerische Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, ist aber nicht immer klar erkennbar. Aber selbst dann, können diese Aufgaben nach Unterweisung durch eine Pflegefachkraft ausgeführt werden. Dabei spricht man von einer Delegation. Das bedeutet, dass die Fachperson die Verantwortung übernimmt.


Wie können Aufgaben der Pflege an Laien delegiert werden?


Ärzte oder ausgebildete Fachkräfte können wie gesagt Aufgaben an Laien delegieren. Das bedeutet, das nötige Wissen weiterzugeben und so zu unterstützen, dass die Aufgaben von Laien im Alleingang ausgeführt werden können. Dazu bedarf es guter Erklärungen, Kontrollen und der Möglichkeit, jederzeit nachfragen zu können. In der Praxis sind viele der Fachkräfte derart be- und überlastet, dass sie oftmals Aufgaben an Laien delegieren.

Unterstützung ist das Maß der Dinge

Was im Unterschied dazu, sind nun Aufgaben, die einer Pflegefachkraft oder einem Arzt, einer Ärztin vorbehalten sind? Sozusagen Aufgaben, die nicht mehr unter den Begriff der Betreuung fallen. Das sind umfassende Aufgaben. Dies wissen all jene, die mit Pflegefachkräften und Ärzten zu tun haben. Die Grenze ist jedenfalls zu ziehen, wenn bei den oben angeführten Aufgaben das Wort Unterstützung wegfällt.

Ein schönes Beispiel ist unter dem Punkt des An- und Auskleidens der Stützstrümpfe zu finden: Kann eine betreute Person die Stützstrümpfe mangels Kraft oder Beweglichkeit nicht mehr selbst anziehen, kann ein Laie dabei durchaus unterstützen. Die Entscheidung, ob Stützstrümpfe das Mittel der Wahl sind, kann aber nur eine Fachperson treffen. Oder die betroffene Person selbst. Niemals aber ein Laie.

Das Anliegen der rechtlichen Regelung ist natürlich, dass der Berufstand seine Felder klar absteckt sowie auch der Schutz des Laien. Im Zweifel ist aber immer eine Fachkraft beizuziehen, damit abgeklärt werden kann, was zu tun ist und wie.



Pflege vs. Betreuung nochmals kurz zusammengefasst


Wir können nun mit ziemlicher Gewissheit sagen, dass es klare Richtlinien für die Unterscheidung von Pflege- und Unterstützungsleistungen gibt. Die Praxis lehrt uns aber, dass es immer wieder neu zu entscheiden und nachzufragen gilt, damit wir rechtlich abgesichert agieren und Fehler vermeiden. Es geht dabei um Verantwortung und um die Entlastung von Fachkräften. Es geht darum, zeitnah und verlässlich dort zu helfen, wo Hilfe dringend benötigt wird. Wir sprechen dabei von gelebter Nachbarschaftshilfe.

Wir von Zeitpolster bewegen uns hauptsächlich im Bereich der Betreuung. Dies umfasst Hilfe in Haushalt und Garten sowie bei administrativen Belangen, Fahrdienste und Freizeitgestaltung. Natürlich werden auch an unsere Betreuer:innen pflegende Tätigkeiten durch Fachkräfte delegiert und ordnungsgemäß ausgeführt, wie Sie bereits in den vorigen Beispielen mit den Medikamenten und der Hilfe bei dem An- und Auskleiden lesen konnten.

Um das Thema Betreuung noch etwas besser zu verstehen, laden wir Sie ein, unseren aktuellen Beitrag mit dem Titel „Alles, was Sie über Betreuung wissen sollten!“, zu lesen. Wir klären darin die wichtigsten Fragen rund um das Thema Betreuung für Sie auf.

Es gibt auch noch ein interessantes Interview mit einer Zeitpolster-Vermittlerin in unserem Sonderformat „Hinter den Kulissen: Wie lösen Zeitpolster-Mitarbeiter:innen anspruchsvolle Betreuungsaufgaben“. Hier erfahren Sie anhand eines konkreten Beispiels über den Betreuungsalltag und welch knifflige Aufgaben gelegentlich damit verbunden sind.

Wir hoffen sehr, Ihnen mit diesem Beitrag zu Pflege und Betreuung einen guten Überblick verschafft zu haben und würden uns sehr freuen, auch Sie als Zeitpolster-Betreuer:in willkommen zu heißen. Registrieren Sie sich ganz unverbindlich oder schicken Sie uns eine Nachricht.

Kontaktieren Sie uns bei Fragen gern jederzeit oder hinterlassen Sie uns doch einen Kommentar in der Spalte. Wir freuen uns darauf!