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FAQ – Fragen und Antworten

Die meist gestellten Fragen

Hier haben wir wichtige Fragen zusammengefasst. Fehlen wichtige Fragen, schreiben uns Sie uns doch!

Wer kann alles Helfer werden?

Generell kann jede interessierte und motivierte Person Helfender werden.

Hierbei ist nicht entscheidend, ob diese Person im Betreuungsbereich gearbeitet hat. Vielmehr sind die Erfahrungen mit Mitmenschen sowie die eigenen Fähigkeiten von Bedeutung. Wir freuen uns auf Sie.

Welche Leistungsbereiche werden angeboten?

Sie interessieren sich dafür anderen zu helfen oder benötigen selbst eine Hilfeleistung? Hier können Sie sich über die Tätigkeitsfelder informieren:

  • Fahrdienste und Begleitung: Begleitung zu Arztterminen, auf den Friedhof oder zu Gottesdiensten, gemeinsames Einkaufen (oder die selbstständige Erledigung eines Einkaufs)
  • Administrative Hilfe: Unterstützung beim allgemeinen Brief- und Schriftverkehr, Hilfestellung bei der Ausfüllung von Formularen, Hilfe im Umgang mit dem PC
  • Hilfe bei der Hausarbeit: Bügeln, Waschen, das Beziehen von Betten, Müllentsorgung, gemeinsames Kochen/Essen
  • Freizeitaktivitäten: Ausflüge in die Natur, gemeinsames Spielen, Vorlesen oder Kaffee trinken, Besuch kultureller Veranstaltungen
  • Handwerkliche Hilfe: Kleine Gartenarbeiten, Schneeschaufeln, kleinere Reparaturen im Haus, Austausch von Glühbirnen 
  • Freiräume für pflegende Angehörige,schaffen: Einen Nachmittag die Anwesenheit abdecken, einfach zuhören und regelmäßige Besuche abstatten 
  • Kinderbetreuung: Abends die Kinder ins Bett bringen, im Krankheitsfall eines Kindes die Eltern unterstützen
Welche Qualitätskriterien muss ich als Helfender beachten?

Wir sind sehr bemüht, einen guten Qualitätsstandard für alle Beteiligten zu erreichen. Gemeinsames Bemühen ist eine gute Grundlage dafür.

Klare Vereinbarungen

Sie als HelferIn handeln eigenverantwortlich. Über jede Anfrage entscheiden Sie selbst über Annahme oder Ablehnung. Werden Zusagen gemacht, so sind diese im Sinne des kooperativen Miteinanders einzuhalten. Ist die Einhaltung einmal nicht möglich, werden rechtzeitig alle Betroffenen informiert, so dass gemeinsam eine neue Lösung gefunden werden kann.

Persönliche Qualifikationen

Alle HelferInnen machen transparent, welche Qualifikationen und Erfahrungen sie in der Betreuungsarbeit vorweisen können. Wir unterstützen die Qualifizierung unserer HelferInnen. In vielen Situationen reicht aber bereits Lebenserfahrung und gute Nachbarschaft aus.

Vertraulichkeit

Alle HelferInnen halten sich an die übliche Verschwiegenheit und sichern so allen Leistungsbeziehenden einen geschützten und vertrauensvollen Rahmen zu.

Sind Helfende für ihre Aufgaben versichert?

Ja, alle HelferInnen sind Unfall- und Haftpflichtversichert.

Sind Sozialversicherung und Einkommensteuer zu entrichten?

Stundengutschriften sind in unserem Modell frei von Steuern und Sozialversicherungspficht.

Welche Rechte und Pflichten gelten für helfende Personen?

Unterstützungspflicht

Unsere Mitglieder sind verpflichtet, unsere Anliegen zu unterstützen. Alle HelferInnen arbeiten freiwillig und gestalten sich die Einsätze nach ihrer Maßgabe und Möglichkeit.

Einhaltung der Leistungsvereinbarung

Unsere HelferInnen sind zudem verpflichtet, ihre getätigten Zusagen gegenüber den Leistungsbeziehenden einzuhalten oder alle Beteiligten zu informieren, sofern eine Einhaltung der Leistungserbringung nicht möglich ist.

Termingerechte Abgabe der Zeitdokumentation

Alle geleisteten Stunden werden in der Zeitdokumentation erfasst und müssen von den helfenden Personen bis spätestens 5. des nächsten Monats beim zuständigen Team bzw. bei der Geschäftsstelle abgegeben oder per Email zugeschickt werden.

Führerschein

Bietet eine helfende Person eine Fahrdienstleistung an, so wird vorab aus Gründen der Sicherheitsgewährleistung eine Kopie des Führerscheins benötigt. Die Helfenden stehen somit in der Pflicht, die Einziehung oder eine altersbedingte Abgabe des Führerscheins der Gruppe oder der Hauptgeschäftsstelle unverzüglich mitzuteilen.

Recht auf Ablehnung von Anfragen

Jeder Helfende hat das Recht auf die Ablehnung einer Anfrage. Dies sollte allerdings nicht zur Regel werden, sondern nur in Ausnahmefällen erfolgen. Eine solche Ablehnung sollte dem Anfragenden zeitnahme mitgeteilt werden. HelferInnen können sich jederzeit bei der Gruppe oder der Hauptgeschäftsstelle melden und bekannt geben, dass Sie keine weiteren Aufgaben übernehmen können. Es gibt auch die Möglichkeit sich ruhend stellen zu lassen.

Wozu braucht es den Strafregisterauszug bzw. die Selbsterklärung?

Als Mindestvoraussetzung wird zur Sicherheit aller Beteiligten eine Strafregisterbescheinigung (Österreich), bzw. eine Selbsterklärung (Liechtenstein), von jedem Helfenden benötigt. Die Strafregisterbescheinigung kann, unabhängig vom Hauptwohnsitz, bei jeder sachlich zuständigen Behörde während der Parteienverkehrszeit beantragt werden. Beachten Sie unseren Vordruck mit der Empfehlung zu den Gebühren. Für die Selbsterklärung verwenden Sie bitte unsere Vorlage.

Wozu dient das Notfallkonto?

Je Stunde hinterlegen wir einen fixen Geldwert. Haben Sie Zeitguthaben angespart und wir finden bei späterem Bedarf keine Hilfe für Sie im Zeitpolsternetzwerk, können wir damit anteilig Betreuungsleistungen zukaufen. Wenn beispielsweise in 10 Jahren zu wenig Helfende eine Leistung gegen Zeitgutschriften anbieten, kann zumindest eine solidarische Betreuungsleistung zugekauft werden. In diesem Fall stellt der Helfende gemeinsam mit der Gruppe einen Antrag. Dieser wird vom Vereinsvorstand bzw. der Geschäftsführung geprüft.

Habe ich einen persönlicher Nutzen wenn ich für andere bei Zeitpolster aktiv werde?

Freiwilliges Engagement bei Zeitpolster wirkt sich durch das Ansparen von Stunden positiv auf die Altersversorgung aus. Jede geleistete Stunde wird dem eigenen Zeitkonto gutgeschrieben und kann im Alter bei Betreuungsbedarf jederzeit eingelöst werden.

Gebraucht zu werden und Teil eines sozialen Netzwerks zu sein, verstärkt das positive Lebensgefühl. Das Wissen, jemandem geholfen und etwas Gutes getan zu haben, macht im Alltag Freude.

Durch das Zeitpolster wird eine Balance zwischen Geben und Nehmen geschaffen, wobei persönliches Engagement und das der Gruppe im Vordergrund stehen.

Wie erfolgt die Abrechnung meiner Leistung?

Jede geleistete Stunde wird auf der Zeitdokumentation von der betreuten Person unterschrieben. Bis spätestens 5. des nächsten Monats wird diese Zeitdokumentation von der helfenden Person beim zuständigen Team oder der Regionalkoordination abgegeben. Die Helfenden erhalten kein Geld für die erbrachten Leistungen, sondern eine Gutschrift der Stundenanzahl auf das individuelle Zeitkonto. 

Gibt es einen Mitgliedsbeitrag?

Aktive Helfende zahlen keinen Mitgliedsbeitrag. Sollten Sie als Helfender eines Tages nicht mehr aktiv sein, sondern Ihre gutgeschriebenen Stunden für Betreuung eintauschen wollen, so bleiben Sie selbstverständlich auch weiterhin Teil des Zeitpolster-Netzwerks. Auf Grund der weiterhin anfallenden Werbe-, Verwaltungs- und Organisationskosten wird jedem Helfenden ein Mitgliedsbeitrag von fünf Euro pro Monat verrechnet. So halten wir die Kosten für Sie gering. Das Netzwerk kann weiter bestehen bleiben und leistet so einen wichtigen Beitrag für Ihre Betreuung.

Was ist die Rolle der Zeitpolster-Organisation?

Die Zeitpolster-Organisation gibt dem sozialen Handeln einen organisatorischen und strukturellen Rahmen. Sie dient als Koordinations- und Schnittstelle zwischen helfender und betreuter Person. Diese Stelle kümmert sich um die 4V, Verwaltung, Versicherung, Verrechnung und Vermarktung. Diese Organisation sichert durch Kontrollmaßnahmen die Qualitätsstandards und nimmt Kritik, Verbesserungsvorschläge oder Neuerungen gerne an. Zudem bietet die Zeitpolster-Organisation interessierten und bereitwilligen Gemeinden, Vereinen, Betrieben und Gruppen Unterstützung und Handbücher für eine gelingende Umsetzung vor Ort an.

Wie kann ich mich einfach registrieren?

Sie möchten gerne Helfender werden oder eine Betreuungsleistung in Anspruch nehmen? Die schnellste und einfachste Variante ist die Online-Registrierung, bei der Sie auch gleichzeitig einen Newsletter beantragen können.

Die sichere Speicherung personenbezogener Daten (z. B. im Zusammenhang mit dem Anmeldeformular) ist gewährleistet und wird nicht an Institutionen oder dritte Personen weitergegeben. Das Mitglied hat das Recht auf unentgeltliche Auskunft über die gespeicherten Daten sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung, soweit dies gesetzlich möglich ist.

Nach getätigter Anmeldung erfolgt die persönliche Kontaktaufnahme durch die Geschäftsstelle oder, sofern bei Ihnen bereits eine Projektgruppe vor Ort vorhanden ist, durch ein Gruppenmitglied.

Serviceline: Mo-Fr 9 bis 12 Uhr

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