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Fahrdienst – neue Regelung ab 1.1.2024

Die hohen Benzinkosten haben die Teammitglieder und auch den Vorstand in den letzten Monaten beschäftigt. Insbesondere für längere Fahrten zu einer regelmässigen Therapie (z.B. Chemotherapie) ist es schwierig, Fahrerinnen und Fahrer zu finden. Wir sind zum Schluss gekommen, dass wir die Praxis in diesem Bereich ändern möchten. Bisher wurde die Fahrzeit verdreifacht und man erhielt eine entsprechende Zeitgutschrift. Neu werden wir ein Kilometergeld ausbezahlen.

Die Regelung ist ab 1.1.2024 wie folgt:

Die effektive Fahrzeit soll erfasst werden (1:1) und die gefahrenen Kilometer. Beides kann auf dem gleichen Formular erfasst werden. Das Kilometergeld wird mindestens ein Mal jährlich ausbezahlt. Der Kilometer wird mit CHF 0.50 vergütet, das entsprechende Spesenreglement wurde von der Liecht. Steuerverwaltung erfreulicherweise im Dezember 2023 genehmigt.