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Hilfe finden

Zeitpolster bietet Unterstützung in vielen Lebenslagen

Sie benötigen Unterstützung bei einfachen Tätigkeiten wie Glühbirne wechseln, Gartenarbeiten oder möchten eine Person finden, die Zeit mit Ihnen verbringt?

Sie betreuen Angehörige oder haben Kinder und möchten sich stundenweise entlasten?

Sie sind aufgrund von Ferien oder Klinikaufenthalt abwesend und brauchen jemand, der Ihnen die Planzen giesst und den Briefkasten leert?

Sie können uns auch telefonisch erreichen:
Team Oberland – 794 48 53 / Team Unterland – 794 48 54.

Unsere Dienstleistungen

Wir fahren mit Ihnen zum Arzt, Friseur, Therapie oder einem kulturellen Anlass. Auf Wunsch warten wir vor Ort und begleiten Sie auch wieder nach Hause.
Wir schaffen Freiräume für Angehörige, in dem wir mit Personen mit Demenz spazieren gehen oder Gesellschaft leisten. Unsere Helfenden absolvierten bei demenz.li eine entsprechende Schulung.
Bei kleineren Gartenarbeiten (anpflanzen und jäten) unterstützen wir. Bei Ferienabwesenheiten oder Krankheit übernehmen wir das Giessen der Pflanzen drinnen und draussen.
Sie möchten verreisen oder sind in der Reha und ihr Haustier soll gut versorgt sein. Wir kümmern und um ihre Lieblinge, füttern sie und gehen auch mit ihnen spazieren.
Wir helfen beim Einkauf und der Müllentsorgung. Entweder übernehmen wir das für Sie oder erledigen es gemeinsam.
Mit unserem Rundumsorglospaket kann man unbesorgt die Ferien geniessen. Wir leeren den Briefkasten, lüften ihr Haus, giessen die Pflanzen und füttern ihre Lieblinge.
Manchmal braucht man Hilfe beim Online-Banking, Formulare ausfüllen, PC, TV oder Handy lösen. Wir unterstützen Sie bei allen administrativen Aufgaben.
Seien es Ausflüge in die Natur, Spaziergänge, gemeinsames Spielen, vorlesen, Kaffee trinken, Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen oder Vorträgen. Wir begleiten Sie gerne in ihrer Freizeit.
Wenn handwerkliches Geschick für kleinere Reparaturen im Haus, Ersatz von defekten Leuchtmitteln oder Mithilfe beim Wohnungswechsel gefragt ist. Wir helfen, wo wir können.
Sie brauchen jemand, der sich 1-2 h um ihre Kinder kümmert, mit ihnen spielt oder Hausaufgaben macht. Wir unterstützen in Zusammenarbeit mit dem Eltern Kind Forum (Kontakt Marlen Jehle, Tel. +423 233 24 38, Mail m.jehle@elternkindforum.li)
Ihr Kind sollte regelmässig zur Therapie gefahren werden? Wir übernehmen auch Fahrten mit Kindern (ab 12 Jahren ohne Kindersitz).
Damit das Grab der lieben Verstorbenen schön gestaltet ist, helfen wir bei der Grabpflege und giessen bei Abwesenheiten aufgrund von Ferien oder Klinikaufenhalten.

So einfach gehts: 

1. Registrieren

Sie möchten gerne Hilfe in Anspruch nehmen?
Die schnellste und einfachste Variante ist die Online-Registrierung.

2. Kontaktaufnahme

Nach getätigter Anmeldung erfolgt die persönliche Kontaktaufnahme durch die Geschäftsstelle oder die zuständige Zeitpolstergruppe (Ober- bzw. Unterland).

3. Betreuungssuche

Das Teammitglied Ihrer Gemeinde sucht für Sie den oder die passende Helfende aus dem Pool der registrierten Personen.

«Je älter man wird, desto mehr ist man auf Unterstützung angewiesen. Auch wenn ich selbst noch fit und zufrieden bin. Ich schätze an der Freiwilligenarbeit, dass ich dadurch auch soziale Kontakte pflegen kann.»

Erika

“Da ich nicht Auto fahren kann, war ich sehr dankbar, dass Zeitpolster meinen Mann regelmässig zur Therapie gefahren hat. Dies war für mich eine enorme Entlastung und Unterstützung!”

Martha

“Es ist für mich eine grosse Entlastung, dass meine Frau wöchentlich von einer Helfenden von Zeitpolster besucht wird. Ich muss noch arbeiten und so erhält sie Gesellschaft und neue Anregungen.”

Thomas

Ich finde es eine gute Sache, wenn sich die Menschen zusammentun. Das hat mir sehr geholfen. Unsere Kinder wohnen im Ausland und wir haben sonst keine Verwandten in der Nähe, die uns kurzfristig bei kleinen Diensten unterstützen könnten

Helga

Fragen und Antworten

Wie wird die Qualität der Helfenden sichergestellt?

Das ist ein zentraler Punkt. Wenn Zeitpolster Helfende und Betreute zusammenbringt, trägt sie auch eine Verantwortung dafür, wen sie als freiwillig Tätige in Haushalte bringt. Im Kontakt mit alten Menschen kann Missbrauchspotenzial nicht ausgeschlossen werden, aber die gilt unabhängig davon, ob Freiwillige auf privater Basis aktiv sind oder eben über eine Zeitvorsorgeorganisation. Wir werden auf jeden Fall ein starkes Augenmerk darauf verwenden, dass die über unsere Organisation freiwillig Tätigen über eine hohe Integrität verfügen. So muss eine helfende Person beispielsweise offenlegen, wenn sie einen Strafregistereintrag hat. Die Organisation muss dann aufgrund des Hintergrunds des Eintrags entscheiden, ob eine Tätigkeit im Zeitvorsorgesystem dadurch möglich ist oder nicht.

Klare Vereinbarungen

Helfende handeln eigenverantwortlich. Über jede Anfrage entscheiden Sie selbst über Annahme oder Ablehnung. Werden Zusagen gemacht, so sind diese im Sinne des kooperativen Miteinanders einzuhalten. Ist die Einhaltung einmal nicht möglich, werden rechtzeitig alle Betroffenen informiert, so dass gemeinsam eine neue Lösung gefunden werden kann.

Persönliche Qualifikationen

Alle Helfenden machen transparent, welche Qualifikationen und Erfahrungen sie in der Betreuungsarbeit vorweisen können. Wir unterstützen die Qualifizierung unserer Helfenden. In vielen Situationen reicht aber bereits Lebenserfahrung, Offenheit und Einfühlungsvermögen aus.

Vertraulichkeit

Helfende halten sich an die übliche Verschwiegenheit und sichern so allen Leistungsbeziehenden einen geschützten und vertrauensvollen Rahmen zu.

Ich möchte Unterstützung, habe aber kein Zeitpolster. Was tun?

Personen, die Hilfe benötigen, können auch ohne “Zeitpolster” Hilfe in Anspruch nehmen, bezahlen allerdings dafür CHF 10.00 pro Stunde plus eine Fahrspesenentschädigung von CHF 0.50 pro Kilometer. Von diesen CHF 10.00 werden CHF 6.00 für die Finanzierung der Organisationskosten verwendet und CHF 4.00 auf ein Notfallkonto eingezahlt.

Sind Helfende Person versichert?

Ja. Eine Haftpflichtversicherung wurde durch den Verein für alle Helfenden abgeschlossen. Eine Unfallversicherungspflicht ist in Liechtenstein bereits gesetzlich vorgegeben und dadurch bei jedem Helfenden ungeachtet seines Alters und dieser Freiwilligenarbeit sichergestellt.

Welche Rechte und Pflichten gelten für helfende Personen?

Unterstützungspflicht

Vereinsmitglieder sind verpflichtet, unsere Anliegen zu unterstützen. Helfende arbeiten freiwillig und gestalten sich die Einsätze nach ihrer Massgabe und Möglichkeit.

Einhaltung der Leistungsvereinbarung

Helfende sind zudem verpflichtet, ihre getätigten Zusagen gegenüber den Leistungsbeziehenden einzuhalten oder alle Beteiligten zu informieren, sofern eine Einhaltung der Leistungserbringung nicht möglich ist.

Termingerechte Abgabe der Zeitdokumentation

Alle geleisteten Stunden müssen in einer Zeitdokumentation erfasst, von den Betreuten bestätigt bzw. unterschrieben und von den Helfenden bis spätestens am 5. des Folgemonats bei der gebietszuständigen Gruppe (Ober- oder Unterland) oder bei der Geschäftsstelle physisch abgegeben oder per Email zugeschickt werden.

Führerschein

Bieten Helfende Fahrdienstleistungen an, so wird vorab aus Gründen der Sicherheitsgewährleistung eine Kopie des Führerscheins benötigt. Die Helfenden stehen somit in der Pflicht, die Einziehung oder eine altersbedingte Abgabe des Führerscheins der gebietszuständigen Gruppe (Ober- oder Unterland) oder der Geschäftsstelle unverzüglich mitzuteilen.

Recht auf Ablehnung von Anfragen

Helfende haben das Recht auf die Ablehnung einer Anfrage. Dies sollte allerdings nicht zur Regel werden, sondern nur in Ausnahmefällen erfolgen. Eine solche Ablehnung muss dem Anfragenden zeitnah mitgeteilt werden. Helfende können sich jederzeit bei der gebietszuständigen Gruppe (Ober- oder Unterland) oder der Geschäftsstelle melden und bekannt geben, dass sie keine weiteren Aufgaben übernehmen können. Es gibt auch die Möglichkeit sich «ruhend» stellen zu lassen.

Wozu braucht es die Selbstdeklaration

Als Mindestvoraussetzung wird zur Sicherheit aller Beteiligten eine Selbstdeklaration von jedem Helfenden benötigt.

Was haben Helfende davon?

Helfende sparen Zeitgutschriften an. Mit diesen können sie im Alter selbst Betreuungsleistungen erhalten. Zusätzlich werden je geleistete Stunde CHF 4.00 hinterlegt. Haben Helfende Zeitguthaben angespart und wir finden bei späterem Bedarf keine Hilfe für diese im Zeitpolsternetzwerk, können wir damit anteilig Betreuungsleistungen zukaufen. Wenn beispielsweise in 10 Jahren zu wenig Helfende eine Leistung gegen Zeitgutschriften anbieten, kann zumindest eine solidarische Betreuungsleistung zugekauft werden. In diesem Fall stellen Helfende gemeinsam mit der gebietszuständigen Gruppe (Ober- oder Unterland) einen Antrag. Dieser wird vom Vereinsvorstand bzw. der Geschäftsstelle geprüft.

Wie erfolgt die Abrechnung der Leistung?

Jede geleistete Stunde muss auf der Zeitdokumentation von den Betreuten bestätigt bzw. unterschrieben werden. Das ist Grundlage für die Rechnung, die wir jeden Monat zusenden.

Kann ich auch direkt bezahlen?

Nein, Helfende dürfe keine Gelder annehmen. Wenn Sie uns unterstützen wollen, nehmen wir gerne Spenden an.

Muss ich auch einen Mitgliedsbeitrag zahlen?

Nein, es gibt keinen Mitgliedsbeitrag. Sie bezahlen nur die Stunden die Sie in Anspruch nehmen.

Wie kann ich mich einfach registrieren?

Sie möchten gerne eine Betreuungsleistung in Anspruch nehmen? Die schnellste und einfachste Variante ist die Online-Registrierung.

Die sichere Speicherung personenbezogener Daten (z.B. im Zusammenhang mit dem Anmeldeformular) ist gewährleistet und wird nicht an Institutionen oder Drittpersonen weitergegeben. Das Vereinsmitglied hat das Recht auf unentgeltliche Auskunft über die gespeicherten Daten sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung.

Geschäftsstelle
Verein Zeitvorsorge Liechtenstein
Postfach 847
9490 Vaduz

Die Zeitsäule für die Altersvorsorge