Hilfe finden
Zeitpolster bietet Unterstützung in vielen Lebenslagen
Sie benötigen Unterstützung bei einfachen Tätigkeiten wie Glühbirne wechseln, Gartenarbeiten oder möchten eine Person finden, die Zeit mit Ihnen verbringt?
Sie betreuen Angehörige oder haben Kinder und möchten sich stundenweise entlasten?
Sie sind aufgrund von Ferien oder Klinikaufenthalt abwesend und brauchen jemand, der Ihnen die Planzen giesst und den Briefkasten leert?
Sie können uns auch telefonisch erreichen:
Team Oberland – 794 48 53 / Team Unterland – 794 48 54.
Unsere Dienstleistungen
So einfach gehts:
«Je älter man wird, desto mehr ist man auf Unterstützung angewiesen. Auch wenn ich selbst noch fit und zufrieden bin. Ich schätze an der Freiwilligenarbeit, dass ich dadurch auch soziale Kontakte pflegen kann.»
Erika
“Da ich nicht Auto fahren kann, war ich sehr dankbar, dass Zeitpolster meinen Mann regelmässig zur Therapie gefahren hat. Dies war für mich eine enorme Entlastung und Unterstützung!”
Martha
“Es ist für mich eine grosse Entlastung, dass meine Frau wöchentlich von einer Helfenden von Zeitpolster besucht wird. Ich muss noch arbeiten und so erhält sie Gesellschaft und neue Anregungen.”
Thomas
“Ich finde es eine gute Sache, wenn sich die Menschen zusammentun. Das hat mir sehr geholfen. Unsere Kinder wohnen im Ausland und wir haben sonst keine Verwandten in der Nähe, die uns kurzfristig bei kleinen Diensten unterstützen könnten.»
Helga
Fragen und Antworten
Wie wird die Qualität der Helfenden sichergestellt?
Das ist ein zentraler Punkt. Wenn Zeitpolster Helfende und Betreute zusammenbringt, trägt sie auch eine Verantwortung dafür, wen sie als freiwillig Tätige in Haushalte bringt. Im Kontakt mit alten Menschen kann Missbrauchspotenzial nicht ausgeschlossen werden, aber die gilt unabhängig davon, ob Freiwillige auf privater Basis aktiv sind oder eben über eine Zeitvorsorgeorganisation. Wir werden auf jeden Fall ein starkes Augenmerk darauf verwenden, dass die über unsere Organisation freiwillig Tätigen über eine hohe Integrität verfügen. So muss eine helfende Person beispielsweise offenlegen, wenn sie einen Strafregistereintrag hat. Die Organisation muss dann aufgrund des Hintergrunds des Eintrags entscheiden, ob eine Tätigkeit im Zeitvorsorgesystem dadurch möglich ist oder nicht.
Klare Vereinbarungen
Helfende handeln eigenverantwortlich. Über jede Anfrage entscheiden Sie selbst über Annahme oder Ablehnung. Werden Zusagen gemacht, so sind diese im Sinne des kooperativen Miteinanders einzuhalten. Ist die Einhaltung einmal nicht möglich, werden rechtzeitig alle Betroffenen informiert, so dass gemeinsam eine neue Lösung gefunden werden kann.
Persönliche Qualifikationen
Alle Helfenden machen transparent, welche Qualifikationen und Erfahrungen sie in der Betreuungsarbeit vorweisen können. Wir unterstützen die Qualifizierung unserer Helfenden. In vielen Situationen reicht aber bereits Lebenserfahrung, Offenheit und Einfühlungsvermögen aus.
Vertraulichkeit
Helfende halten sich an die übliche Verschwiegenheit und sichern so allen Leistungsbeziehenden einen geschützten und vertrauensvollen Rahmen zu.
Ich möchte Unterstützung, habe aber kein Zeitpolster. Was tun?
Personen, die Hilfe benötigen, können auch ohne “Zeitpolster” Hilfe in Anspruch nehmen, bezahlen allerdings dafür CHF 10.00 pro Stunde plus eine Fahrspesenentschädigung von CHF 0.50 pro Kilometer. Von diesen CHF 10.00 werden CHF 6.00 für die Finanzierung der Organisationskosten verwendet und CHF 4.00 auf ein Notfallkonto eingezahlt.
Sind Helfende Person versichert?
Ja. Eine Haftpflichtversicherung wurde durch den Verein für alle Helfenden abgeschlossen. Eine Unfallversicherungspflicht ist in Liechtenstein bereits gesetzlich vorgegeben und dadurch bei jedem Helfenden ungeachtet seines Alters und dieser Freiwilligenarbeit sichergestellt.
Welche Rechte und Pflichten gelten für helfende Personen?
Unterstützungspflicht
Vereinsmitglieder sind verpflichtet, unsere Anliegen zu unterstützen. Helfende arbeiten freiwillig und gestalten sich die Einsätze nach ihrer Massgabe und Möglichkeit.
Einhaltung der Leistungsvereinbarung
Helfende sind zudem verpflichtet, ihre getätigten Zusagen gegenüber den Leistungsbeziehenden einzuhalten oder alle Beteiligten zu informieren, sofern eine Einhaltung der Leistungserbringung nicht möglich ist.
Termingerechte Abgabe der Zeitdokumentation
Alle geleisteten Stunden müssen in einer Zeitdokumentation erfasst, von den Betreuten bestätigt bzw. unterschrieben und von den Helfenden bis spätestens am 5. des Folgemonats bei der gebietszuständigen Gruppe (Ober- oder Unterland) oder bei der Geschäftsstelle physisch abgegeben oder per Email zugeschickt werden.
Führerschein
Bieten Helfende Fahrdienstleistungen an, so wird vorab aus Gründen der Sicherheitsgewährleistung eine Kopie des Führerscheins benötigt. Die Helfenden stehen somit in der Pflicht, die Einziehung oder eine altersbedingte Abgabe des Führerscheins der gebietszuständigen Gruppe (Ober- oder Unterland) oder der Geschäftsstelle unverzüglich mitzuteilen.
Recht auf Ablehnung von Anfragen
Helfende haben das Recht auf die Ablehnung einer Anfrage. Dies sollte allerdings nicht zur Regel werden, sondern nur in Ausnahmefällen erfolgen. Eine solche Ablehnung muss dem Anfragenden zeitnah mitgeteilt werden. Helfende können sich jederzeit bei der gebietszuständigen Gruppe (Ober- oder Unterland) oder der Geschäftsstelle melden und bekannt geben, dass sie keine weiteren Aufgaben übernehmen können. Es gibt auch die Möglichkeit sich «ruhend» stellen zu lassen.
Wozu braucht es die Selbstdeklaration
Als Mindestvoraussetzung wird zur Sicherheit aller Beteiligten eine Selbstdeklaration von jedem Helfenden benötigt.
Was haben Helfende davon?
Helfende sparen Zeitgutschriften an. Mit diesen können sie im Alter selbst Betreuungsleistungen erhalten. Zusätzlich werden je geleistete Stunde CHF 4.00 hinterlegt. Haben Helfende Zeitguthaben angespart und wir finden bei späterem Bedarf keine Hilfe für diese im Zeitpolsternetzwerk, können wir damit anteilig Betreuungsleistungen zukaufen. Wenn beispielsweise in 10 Jahren zu wenig Helfende eine Leistung gegen Zeitgutschriften anbieten, kann zumindest eine solidarische Betreuungsleistung zugekauft werden. In diesem Fall stellen Helfende gemeinsam mit der gebietszuständigen Gruppe (Ober- oder Unterland) einen Antrag. Dieser wird vom Vereinsvorstand bzw. der Geschäftsstelle geprüft.
Wie erfolgt die Abrechnung der Leistung?
Jede geleistete Stunde muss auf der Zeitdokumentation von den Betreuten bestätigt bzw. unterschrieben werden. Das ist Grundlage für die Rechnung, die wir jeden Monat zusenden.
Kann ich auch direkt bezahlen?
Nein, Helfende dürfe keine Gelder annehmen. Wenn Sie uns unterstützen wollen, nehmen wir gerne Spenden an.
Muss ich auch einen Mitgliedsbeitrag zahlen?
Nein, es gibt keinen Mitgliedsbeitrag. Sie bezahlen nur die Stunden die Sie in Anspruch nehmen.
Wie kann ich mich einfach registrieren?
Sie möchten gerne eine Betreuungsleistung in Anspruch nehmen? Die schnellste und einfachste Variante ist die Online-Registrierung.
Die sichere Speicherung personenbezogener Daten (z.B. im Zusammenhang mit dem Anmeldeformular) ist gewährleistet und wird nicht an Institutionen oder Drittpersonen weitergegeben. Das Vereinsmitglied hat das Recht auf unentgeltliche Auskunft über die gespeicherten Daten sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung.
Geschäftsstelle
Verein Zeitvorsorge Liechtenstein
Postfach 847
9490 Vaduz
Die Zeitsäule für die Altersvorsorge