Helfen und Vorsorgen
Jede interessierte und motivierte Person kann helfen.
Hierbei ist nicht entscheidend, ob diese Person im Betreuungsbereich gearbeitet hat.
Vielmehr sind die Erfahrungen mit Mitmenschen sowie die eigenen Fähigkeiten von Bedeutung.
Aufgaben die Helfende übernehmen können
Drei Schritte bis zum Helfen
Was sagen Helfende über ihr Engagement
“Ich möchte der Gesellschaft etwas zurückgeben. Das ist meine Motivation, um mich für Zeitpolster zu engagieren. Speziell für die Flüchtlingshilfe habe ich mich entschieden, weil mein Vater selbst als Jugendlicher flüchten musste – eine Erfahrung, die sehr prägend ist. Daher habe ich grosses Verständnis für diese Situation.“
Thomas Teschke
“Für mich war der Ansporn, etwas Gutes zu tun und anderen zu helfen. Ich werde ja auch älter und man weiss nie, was auf einen zukommt.“
Gerlinde Uhlmann
“Schon vor einer Weile habe ich mich bei Zeitpolster als Helfende registriert, weil ich diesen Kreislauf von Geben und Nehmen einfach eine gute Sache finde. Solange man selbst genügend Energie hat, kann man der Gemeinschaft etwas Gutes tun, später bin ich vielleicht einmal froh, wenn ich Unterstützung erhalte.”
Marlene Baumgartner
“Für mich war immer schon klar, dass wenn ich mich früh pensionieren lasse, dann möchte ich mich wirklich engagieren und den Leuten etwas zurückgeben. Deshalb war für mich gleich klar, bei Zeitpolster dabei zu sein.”
Andreas Augsburger
Heute helfe ich.
Morgen wird mir geholfen.
Weshalb Sie mitmachen sollten?
- Bei Zeitpolster erhalten Sie optimale Rahmenbedingungen, damit Sie ohne Aufwand anderen Menschen helfen können.
- Jede Stunde, die Sie heute ansparen, ist auch in vielen Jahren noch eine Stunde wert. Das ist besser als ein Sparbuch.
- Als Mitglied sind Sie unfall- und haftpflichtversichert. Sie müssen sich also keine Sorgen machen, wenn etwas passiert.
- Betreuung wird die nächsten Jahre in vielen Regionen knapp. Wir kümmern uns gemeinsam um ein gutes und lokales Betreuungsangebot.
- Anderen Menschen zu helfen macht Freude. Später auch Betreuung zu erhalten macht glücklich.
Fragen und Antworten
Es gibt jedoch bereits heute Freiwillige, die diese Lücke füllen, warum muss das über ein Netzwerk organisiert werden?
Freiwilligenarbeit im Bereich der Betreuung und Unterstützung von älteren Menschen erfolgt in Liechtenstein heute vorwiegend im innerfamiliären Bereich oder in den Organisationen, die stationäre (Pflegeheime) und ambulante (Familienhilfe/Spitex) Pflege und Betreuungsleistungen anbieten. Zeitvorsorgeorganisationen haben nachweislich das Potenzial, Menschen für Freiwilligenarbeit zu animieren, die zuvor in keiner Weise freiwillig tätig waren.
Wer kann alles Helfende/r werden?
Generell können alle interessierten und motivierten Personen bei Zeitpolster mitmachen.
Hierbei ist nicht entscheidend, ob diese Person bereits im Betreuungsbereich gearbeitet hat. Vielmehr sind die Erfahrungen mit Mitmenschen sowie die eigenen Fähigkeiten von Bedeutung. Wir freuen uns auf Sie!
Welche Leistungen bieten Helfende an ?
Sie interessieren sich dafür anderen zu helfen oder benötigen selbst eine Hilfeleistung? Folgende Dienstleistungen können beispielsweise erbracht bzw. bezogen werden:
- Fahrdienste und Begleitung: Zum Arzt oder zu Therapien, zur Fusspflege, zum Friseur, auf den Friedhof oder zu Gottesdiensten, Bank, Behörden und Botengänge, gemeinsames Einkaufen (oder die selbstständige Erledigung eines Einkaufs)
- Administrative Hilfe: Unterstützung beim allgemeinen Brief- und Schriftverkehr, Hilfe beim Ausfüllen von Formularen, im Umgang mit dem PC, TV oder Mobiltelefon
- Hilfe in Haushalt und Garten: Waschen, bügeln, staubsaugen, Betten beziehen, Müllentsorgung, gemeinsames Kochen/Essen, Kleine Gartenarbeiten
- Freizeitaktivitäten: Ausflüge in die Natur, Spaziergänge, gemeinsames Spielen, vorlesen, Kaffee trinken, Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen oder Vorträgen
- Handwerkliche Hilfe: Kleinere Reparaturen im Haus, Ersatz von defekten Leuchtmitteln, Mithilfe beim Wohnungswechsel
- Freiräume für pflegende Angehörige schaffen: Einen Nachmittag die Anwesenheit abdecken, einfach zuhören und Besuche abstatten
Welche Voraussetzungen müssen Helfende erfüllen? Wie wird die Qualität der Helfenden sichergestellt?
Das ist ein zentraler Punkt. Wenn Zeitpolster Helfende und Betreute zusammenbringt, trägt sie auch eine Verantwortung dafür, wen sie als freiwillig Tätige in Haushalte bringt. Im Kontakt mit alten Menschen kann Missbrauchspotenzial nicht ausgeschlossen werden, aber die gilt unabhängig davon, ob Freiwillige auf privater Basis aktiv sind oder eben über eine Zeitvorsorgeorganisation. Wir werden auf jeden Fall ein starkes Augenmerk darauf verwenden, dass die über unsere Organisation freiwillig Tätigen über eine hohe Integrität verfügen. So muss eine helfende Person beispielsweise offenlegen, wenn sie einen Strafregistereintrag hat. Die Organisation muss dann aufgrund des Hintergrunds des Eintrags entscheiden, ob eine Tätigkeit im Zeitvorsorgesystem dadurch möglich ist oder nicht.
Klare Vereinbarungen
Helfende handeln eigenverantwortlich. Über jede Anfrage entscheiden Sie selbst über Annahme oder Ablehnung. Werden Zusagen gemacht, so sind diese im Sinne des kooperativen Miteinanders einzuhalten. Ist die Einhaltung einmal nicht möglich, werden rechtzeitig alle Betroffenen informiert, so dass gemeinsam eine neue Lösung gefunden werden kann.
Persönliche Qualifikationen
Alle Helfenden machen transparent, welche Qualifikationen und Erfahrungen sie in der Betreuungsarbeit vorweisen können. Wir unterstützen die Qualifizierung unserer Helfenden. In vielen Situationen reicht aber bereits Lebenserfahrung, Offenheit und Einfühlungsvermögen aus.
Vertraulichkeit
Helfende halten sich an die übliche Verschwiegenheit und sichern so allen Leistungsbeziehenden einen geschützten und vertrauensvollen Rahmen zu.
Bin ich als Helfende Person versichert?
Ja. Eine Haftpflichtversicherung wurde durch den Verein für alle Helfenden abgeschlossen. Eine Unfallversicherungspflicht ist in Liechtenstein bereits gesetzlich vorgegeben und dadurch bei jedem Helfenden ungeachtet seines Alters und dieser Freiwilligenarbeit sichergestellt.
Sind Sozialversicherung und Einkommensteuer zu entrichten?
Stundengutschriften sind in unserem Zeitvorsorgemodell frei von Steuern und einer Sozialversicherungspflicht.
Welche Rechte und Pflichten gelten für helfende Personen?
Unterstützungspflicht
Vereinsmitglieder sind verpflichtet, unsere Anliegen zu unterstützen. Helfende arbeiten freiwillig und gestalten sich die Einsätze nach ihrer Massgabe und Möglichkeit.
Einhaltung der Leistungsvereinbarung
Helfende sind zudem verpflichtet, ihre getätigten Zusagen gegenüber den Leistungsbeziehenden einzuhalten oder alle Beteiligten zu informieren, sofern eine Einhaltung der Leistungserbringung nicht möglich ist.
Termingerechte Abgabe der Zeitdokumentation
Alle geleisteten Stunden müssen in einer Zeitdokumentation erfasst, von den Betreuten bestätigt bzw. unterschrieben und von den Helfenden bis spätestens am 5. des Folgemonats bei der gebietszuständigen Gruppe (Ober- oder Unterland) oder bei der Geschäftsstelle physisch abgegeben oder per Email zugeschickt werden.
Führerschein
Bieten Helfende Fahrdienstleistungen an, so wird vorab aus Gründen der Sicherheitsgewährleistung eine Kopie des Führerscheins benötigt. Die Helfenden stehen somit in der Pflicht, die Einziehung oder eine altersbedingte Abgabe des Führerscheins der gebietszuständigen Gruppe (Ober- oder Unterland) oder der Geschäftsstelle unverzüglich mitzuteilen.
Recht auf Ablehnung von Anfragen
Helfende haben das Recht auf die Ablehnung einer Anfrage. Dies sollte allerdings nicht zur Regel werden, sondern nur in Ausnahmefällen erfolgen. Eine solche Ablehnung muss dem Anfragenden zeitnah mitgeteilt werden. Helfende können sich jederzeit bei der gebietszuständigen Gruppe (Ober- oder Unterland) oder der Geschäftsstelle melden und bekannt geben, dass sie keine weiteren Aufgaben übernehmen können. Es gibt auch die Möglichkeit sich «ruhend» stellen zu lassen.
Wozu braucht es die Selbstdeklaration
Als Mindestvoraussetzung wird zur Sicherheit aller Beteiligten eine Selbstdeklaration von jedem Helfenden benötigt.
Wozu dient das Notfallkonto?
Je geleistete Stunde werden CHF 4.00 hinterlegt. Haben Sie Zeitguthaben angespart und wir finden bei späterem Bedarf keine Hilfe für Sie im Zeitpolsternetzwerk, können wir damit anteilig Betreuungsleistungen zukaufen. Wenn beispielsweise in 10 Jahren zu wenig Helfende eine Leistung gegen Zeitgutschriften anbieten, kann zumindest eine solidarische Betreuungsleistung zugekauft werden. In diesem Fall stellen Helfende gemeinsam mit der gebietszuständigen Gruppe (Ober- oder Unterland) einen Antrag. Dieser wird vom Vereinsvorstand bzw. der Geschäftsstelle geprüft.
Habe ich einen persönlichen Nutzen, wenn ich für andere bei Zeitpolster aktiv werde?
Freiwilliges Engagement bei Zeitpolster wirkt sich durch das Ansparen von Stunden positiv auf die Altersversorgung aus. Jede geleistete Stunde wird dem eigenen Zeitkonto gutgeschrieben und kann im Alter bei Betreuungsbedarf jederzeit eingelöst werden.
Gebraucht zu werden und Teil eines sozialen Netzwerks zu sein, verstärkt das positive Lebensgefühl. Das Wissen, jemandem geholfen und etwas Gutes getan zu haben, macht im Alltag Freude.
Durch das Zeitpolster wird eine Balance zwischen Geben und Nehmen geschaffen, wobei persönliches Engagement und das der Gruppe im Vordergrund stehen.
Wie erfolgt die Abrechnung meiner Leistung?
Jede geleistete Stunde muss auf der Zeitdokumentation von den Betreuten bestätigt bzw. unterschrieben werden. Helfende erhalten kein Geld für die erbrachten Leistungen, sondern eine Gutschrift der entsprechenden Stunden auf das individuelle Zeitkonto.
Beim Fahrdienst können die Helfenden die Zeit ab zu Hause, hin zu der unterstützen Person, dann zum Zielort und wieder zurück verrechnen. Das heisst die Zeit und die Anzahl Kilometer werden 1:1 aufgeschrieben und verrechnet. Das Kilometergeld beträgt CHF 0.50 und wird mindestens ein Mal pro Jahr ausbezahlt.
Kann ich mein Zeitguthaben jemandem schenken?
Zeitgutschriften sind nicht übertragbar, nicht handelbar und können nicht getauscht werden. Das Zeitguthaben verfällt bei Austritt oder Ausschluss aus dem Verein sowie auf den Zeitpunkt des Todes des Mitglieds. Das Zeitguthaben ist nicht vererbbar.
Gibt es einen Mitgliedsbeitrag?
Helfende zahlen keinen Mitgliedsbeitrag. Sollten Sie als Helfende/r eines Tages nicht mehr aktiv sein, sondern Ihre gutgeschriebenen Stunden für Betreuung eintauschen wollen, so bleiben Sie selbstverständlich auch weiterhin Teil von Zeitpolster bzw. Vereinsmitglied.
Was ist die Rolle der Geschäftsstelle?
Die Geschäftsstelle gibt dem sozialen Handeln einen organisatorischen und strukturellen Rahmen. Sie dient als Koordinations- und Schnittstelle zwischen Helfenden und Betreuten. Diese Stelle kümmert sich um die Verwaltung, Versicherung, Verrechnung und Vermarktung. Sie sichert durch Kontrollmassnahmen die Qualitätsstandards und nimmt Kritik, Verbesserungsvorschläge oder Neuerungen gerne an.
Wie kann ich mich einfach registrieren?
Sie möchten gerne Helfende/r werden oder eine Betreuungsleistung in Anspruch nehmen? Die schnellste und einfachste Variante ist die Online-Registrierung.
Die sichere Speicherung personenbezogener Daten (z.B. im Zusammenhang mit dem Anmeldeformular) ist gewährleistet und wird nicht an Institutionen oder Drittpersonen weitergegeben. Das Vereinsmitglied hat das Recht auf unentgeltliche Auskunft über die gespeicherten Daten sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung.
Geschäftsstelle
Verein Zeitvorsorge Liechtenstein
Postfach 847
9490 Vaduz
Die Zeitsäule für die Altersvorsorge