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Heute unterstützen Sie andere Personen, später kümmern wir uns um Sie. Werden Sie Teil unserer Gemeinschaft.

Jede*r kann anderen helfen.

Sie sind bereit anderen zu helfen, wissen aber nicht, wer welche Hilfe braucht und worauf es beim Helfen ankommt? Viele Menschen benötigen Unterstützung, denn oft fehlt in der Familie oder Nachbarschaft die nötige Zeit.

Bei Zeitpolster finden wir die passenden Einsätze und gute Rahmenbedingungen, um anderen zu helfen. Zusätzlich verbinden wir Helfen mit der eigenen Vorsorge. Wer heute andere unterstützt, erhält Zeitgutschriften, die im Alter gegen Betreuung eingelöst werden können. So sorgen wir für uns selbst vor.

Helfen Sie uns, anderen zu helfen!

Sie können helfen, keine Frage. Denn im Alltag mit einfachen Tätigkeiten zu unterstützen, ist seit jeher Teil unseres Lebens. Alle nötigen Vorerfahrungen bringen Sie schon mit. Wenn Fragen auftauchen und Neues gelernt werden will, organisieren wir das gemeinsam.

Lebenserfahrung und eine gesunde Portion Freude sind eine gute Voraussetzung, um bei Zeitpolster mitzuhelfen.

Uns ist nicht wichtig wie viel Zeit Sie haben, ob Sie nur sporadisch helfen können oder sich jede Woche zwei, drei Stunden Zeit nehmen.

Wir freuen uns auf Frauen und Männer, die sich gerne entsprechend ihren Fähigkeiten und Interessen mit uns engagieren.

Wir freuen uns, Sie kennen zu lernen!

So einfach gehts:

1. Registrieren

Hier geht’s zur Registrierung

2. Strafregister

Strafregisterbescheinigung downloaden und bestätigen lassen

3. Zusenden

Strafregisterbescheinigung zusenden

4. Freischaltung

Freigeschaltet werden, die erste Betreuung übernehmen

Aufgaben, die bei Zeitpolster angeboten werden können.

Wir machen vieles möglich.

  • Fahrdienste und Begleitung: Begleitung zu Arztterminen, auf den Friedhof oder gemeinsame Behördengänge, erledigen des Einkaufs – gemeinsames Einkaufen
  • Administrative Hilfe: Unterstützung beim allgemeinen Brief- und Schriftverkehr, Hilfestellung bei der Ausfüllung von Formularen, Hilfe im Umgang mit dem PC
  • Hilfe bei der Hausarbeit: Bügeln, Waschen, das Beziehen von Betten, Müllentsorgung, gemeinsames Kochen/Essen
  • Freizeitaktivitäten: Ausflüge in die Natur, gemeinsames Spielen, Vorlesen oder Kaffee trinken, Besuch kultureller Veranstaltungen
  • Handwerkliche Hilfe: Kleine Gartenarbeiten, Schneeschaufeln, kleinere Reparaturen im Haus, Austausch von Glühbirnen 
  • Freiräume für pflegende Angehörige schaffen: Einen Nachmittag die Anwesenheit abdecken, einfach zuhören und regelmäßige Besuche abstatten 
  • Kinderbetreuung: Kinder abholen und mit diesen spielen, im Krankheitsfall eines Kindes die Eltern unterstützen etc.

Heute helfe ich.
Morgen wird mir geholfen.

Weshalb Sie sich bei Zeitpolster engagieren sollten?

  • Bei Zeitpolster erhalten Sie optimale Rahmenbedingungen, damit Sie ohne Aufwand anderen Menschen helfen können.
  • Jede Stunde, die Sie heute ansparen, ist auch in vielen Jahren noch eine Stunde wert. Das ist besser als ein Sparbuch.
  • Als Mitglied sind Sie unfall- und haftpflichtversichert. Sie müssen sich also keine Sorgen machen, wenn etwas passiert.
  • Betreuung wird die nächsten Jahre in vielen Regionen knapp. Wir kümmern uns gemeinsam um ein gutes und lokales Betreuungsangebot.
  • Anderen Menschen zu helfen macht Freude. Später auch Betreuung zu erhalten macht glücklich.

Zitate von Helfenden

Ich war begeistert von der Idee, wollte ein Team gründen und habe ein super Team gefunden!

avatar

Coco Kammerer

Unternehmerin, Team Ausseerland, Steiermark

Als mehrfacher Startup Gründer habe ich bei Zeitpolster eine gute Möglichkeit gefunden mich sozial zu engagieren.

avatar

Michael Schneider

Startup Gründer, Helfer Wien

Lebenserfahrung und eine Portion Freude sind eine gute Voraussetzung zum Helfen.

Weshalb es Zeitpolster gibt?

Betreuung soll in der näheren Umgebung, persönlich und kostengünstig zur Verfügung stehen. Das ist heute nicht mehr selbstverständlich. Mit steigendem Bedarf wird das auch immer schwieriger, wenn wir nicht neue Modelle umsetzen. Laut Pflegepersonal-Bedarfsprognose für Österreich, die 2020 im Auftrag des Sozialministeriums erstellt wurde, werden bis 2030 75.000 Vollzeitstellen mit etwa 100.000 Personen neu zu besetzen sein. Das entspricht etwa 3/4 aller aktuell Beschäftigten in diesem Bereich. Deshalb ist es besonders wichtig, dass wir an vielen Orten eine Zeitpolstergruppe gründen.

Es ist für die Zukunft beruhigend zu wissen, dass gut funktionierende Netzwerke zur Verfügung stehen. Dank Zeitpolster müssen Sie sich keine Sorgen vor dem Älterwerden machen. Denn gemeinsam schaffen wir ein Netz, bei dem auch jemand für Sie da sein wird.

Vorsorgen ins Alter wird heute noch unmittelbar an die Einzahlungen ins Pensionssystem gekoppelt. Wir schaffen die Möglichkeit, dass alle Personen für die eigene Betreuung vorsorgen können. Das steht Jung und Alt, Frauen und Männern, Land- und Stadtmenschen offen. Machen auch Sie mit. Viele, die sich bei Zeitpolster engagieren, waren zuvor nicht freiwillig aktiv. Andere haben schon ganz tolle Erfahrungen in der Nachbarschaftshilfe gesammelt. Wir freuen uns darauf, Sie kennen zu lernen.

Fragen und Antworten

Wer kann Hilfe leisten?

Generell kann jede interessierte und motivierte Person Helfende*r werden. Hierbei ist nicht entscheidend, ob diese Person im Betreuungsbereich gearbeitet hat. Vielmehr sind die Erfahrungen mit Mitmenschen sowie die eigenen Fähigkeiten von Bedeutung. Oft kommt es nur auf den Versuch an. Seien Sie dabei. Wir freuen uns auf Sie.

Welche Qualitätskriterien muss ich als helfende Person beachten?

Wir sind sehr bemüht, einen guten Qualitätsstandard für alle Beteiligten zu erreichen. Gemeinsames Bemühen ist eine gute Grundlage dafür.

Klare Vereinbarungen

Sie als Helfer*in handeln eigenverantwortlich. Bei jeder Anfrage entscheiden Sie selbst über Annahme oder Ablehnung. Werden Zusagen gemacht, so sind diese im Sinne des kooperativen Miteinanders einzuhalten. Ist die Einhaltung einmal nicht möglich, werden rechtzeitig alle Betroffenen informiert, so dass gemeinsam eine neue Lösung gefunden werden kann.

Persönliche Qualifikationen

Alle Helfer*innen machen transparent, welche Qualifikationen und Erfahrungen sie in der Betreuungsarbeit vorweisen können. Gern unterstützen wir zudem die Qualifizierung unserer Freiwilligen. In vielen Situationen reicht aber bereits Lebenserfahrung und gute Nachbarschaft aus.

Vertraulichkeit

Alle Helfer*innen halten sich an die übliche Verschwiegenheit und sichern so allen Leistungsbeziehenden einen geschützten und vertrauensvollen Rahmen zu.

Sind Helfende für ihre Aufgaben versichert?

Ja, alle unsere Helfer*innen sind unfall- und haftpflichtversichert.

Sind Sozialversicherung und Einkommensteuer zu entrichten?

Stundengutschriften sind in unserem Modell frei von Steuern und Sozialversicherungspflicht.

Welche Rechte und Pflichten gelten für helfende Personen?

Unterstützungspflicht

Unsere Mitglieder sind verpflichtet, unsere Anliegen zu unterstützen. Alle Helfer*innen arbeiten freiwillig und gestalten sich die Einsätze nach ihrer Maßgabe und Möglichkeit.

Einhaltung der Leistungsvereinbarung

Unsere Helfer*innen sind zudem verpflichtet, ihre getätigten Zusagen gegenüber den Leistungsbeziehenden einzuhalten oder alle Beteiligten zu informieren, sofern eine Einhaltung der Leistungserbringung nicht möglich sein sollte.

Termingerechte Abgabe der Zeitdokumentation

Alle geleisteten Stunden werden in der Zeitdokumentation erfasst und müssen von den helfenden Personen bis spätestens 5. des nächsten Monats beim zuständigen Team bzw. bei der Geschäftsstelle abgegeben oder per Email zugeschickt werden.

Führerschein

Bietet eine helfende Person eine Fahrdienstleistung an, so wird vorab aus Gründen der Sicherheitsgewährleistung eine Kopie des Führerscheins benötigt. Die Helfenden stehen somit in der Pflicht, die Einziehung oder eine altersbedingte Abgabe des Führerscheins der Gruppe oder der Hauptgeschäftsstelle unverzüglich mitzuteilen.

Recht auf Ablehnung von Anfragen

Selbstverständlich haben Helfende das Recht auf die Ablehnung einer Anfrage. Dies sollte allerdings nicht zur Regel werden, sondern nur in Ausnahmefällen erfolgen. Eine solche Ablehnung sollte der anfragenden Person zeitnah mitgeteilt werden. Helfer*innen können sich jederzeit bei der Gruppe oder der Hauptgeschäftsstelle melden und bekannt geben, dass sie keine weiteren Aufgaben übernehmen können. Es gibt auch die Möglichkeit, sich ruhend stellen zu lassen.

Strafregisterbescheinigung

Wozu braucht es die Strafregisterbescheinigung? Als Mindestvoraussetzung wird zur Sicherheit aller Beteiligten eine Strafregisterbescheinigung von jeder helfenden Person benötigt. Die Strafregisterbescheinigung kann, unabhängig vom Hauptwohnsitz, bei jeder sachlich zuständigen Behörde während der Parteienverkehrszeit beantragt werden. Beachten Sie unseren Vordruck mit der Empfehlung zu den Gebühren!

Wozu dient das Notfallkonto?

Je Stunde hinterlegen wir einen fixen Geldwert. Haben Sie Zeitguthaben angespart und finden wir aber bei späterem Bedarf keine Hilfe für Sie über unser Zeitpolsternetzwerk, so können wir damit anteilig Betreuungsleistungen zukaufen. Wenn beispielsweise in 10 Jahren zu wenig Helfende eine Leistung gegen Zeitgutschriften anbieten, kann zumindest eine solidarische Betreuungsleistung zugekauft werden. In diesem Fall stellt die helfende Person gemeinsam mit der Gruppe einen Antrag. Dieser wird vom Vereinsvorstand bzw. der Geschäftsführung geprüft.

Habe ich einen persönlichen Nutzen, wenn ich für andere bei Zeitpolster aktiv werde?

Freiwilliges Engagement bei Zeitpolster wirkt sich durch das Ansparen von Stunden positiv auf die Altersversorgung aus. Jede geleistete Stunde wird dem eigenen Zeitkonto gutgeschrieben und kann im Alter bei Betreuungsbedarf jederzeit eingelöst werden.

Gebraucht zu werden und Teil eines sozialen Netzwerks zu sein verstärkt das positive Lebensgefühl. Das Wissen, jemandem geholfen und etwas Gutes getan zu haben macht uns glücklich. Durch das angesparte Zeitpolster wird eine Balance zwischen Geben und Nehmen geschaffen, wobei persönliches Engagement und das der Gruppe im Vordergrund steht.

Wie erfolgt die Abrechnung meiner Leistung?

Jede geleistete Stunde wird auf der Zeitdokumentation von der betreuten Person unterschrieben. Bis spätestens 5. des nächsten Monats wird diese Zeitdokumentation von der helfenden Person beim zuständigen Team oder der Regionalkoordination abgegeben. Die Helfenden erhalten kein Geld für die erbrachten Leistungen, sondern eine Gutschrift der Stundenanzahl auf das individuelle Zeitkonto. 

Gibt es einen Mitgliedsbeitrag?

Aktive Helfende zahlen keinen Mitgliedsbeitrag. Sollten Sie als helfende Person eines Tages nicht mehr aktiv sein, sondern Ihre gutgeschriebenen Stunden für Betreuung eintauschen wollen, so bleiben Sie selbstverständlich auch weiterhin Teil des Zeitpolster Netzwerks. Auf Grund der weiterhin anfallenden Werbe-, Verwaltungs- und Organisationskosten wird jeder helfenden Person mit Stundengutschriften ein Mitgliedsbeitrag von fünf Euro pro Monat verrechnet. So halten wir die Kosten für Sie gering. Das Netzwerk kann weiter bestehen bleiben und leistet so einen wichtigen Beitrag für Ihre Betreuung.

Was ist die Rolle der Zeitpolster-Organisation?

Die Zeitpolster-Organisation gibt dem sozialen Handeln einen organisatorischen und strukturellen Rahmen. Sie dient als Koordinations- und Schnittstelle zwischen helfender und betreuter Person. Diese Stelle kümmert sich um die 4V – Verwaltung, Versicherung, Verrechnung und Vermarktung. Diese Organisation sichert durch Kontrollmaßnahmen die Qualitätsstandards und nimmt Kritik, Verbesserungsvorschläge oder Neuerungen gerne an. Zudem bietet die Zeitpolster-Organisation interessierten Gemeinden, Vereinen, Betrieben und Gruppen Unterstützung und Handbücher für eine gelingende Umsetzung vor Ort an.

Wie kann ich mich einfach registrieren?

Sie möchten gerne helfende Person werden? Die schnellste und einfachste Variante ist die Online-Registrierung, bei der Sie auch gleichzeitig einen Newsletter beantragen können.

Die sichere Speicherung personenbezogener Daten ist gewährleistet und wird nicht an Institutionen oder dritte Personen weitergegeben. Jedes Mitglied hat das Recht auf unentgeltliche Auskunft über die gespeicherten Daten sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung, soweit dies gesetzlich möglich ist.

Nach getätigter Anmeldung erfolgt die persönliche Kontaktaufnahme durch die Geschäftsstelle oder ein Gruppenmitglied.

Serviceline: Mo-Fr 9 bis 12 Uhr

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