Zeitpolster startet im Kreis Recklinghausen
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Fragen und Antworten
Wer kann Hilfe leisten?
Generell kann jede interessierte und motivierte Person Helfende*r werden. Hierbei ist nicht entscheidend, ob diese Person im Betreuungsbereich gearbeitet hat. Vielmehr sind die Erfahrungen mit Mitmenschen sowie die eigenen Fähigkeiten von Bedeutung. Oft kommt es nur auf den Versuch an. Seien Sie dabei. Wir freuen uns auf Sie.
Welche Qualitätskriterien muss ich als helfende Person beachten?
Wir sind sehr bemüht, einen guten Qualitätsstandard für alle Beteiligten zu erreichen. Gemeinsames Bemühen ist eine gute Grundlage dafür.
Klare Vereinbarungen
Sie als Helfer*in handeln eigenverantwortlich. Bei jeder Anfrage entscheiden Sie selbst über Annahme oder Ablehnung. Werden Zusagen gemacht, so sind diese im Sinne des kooperativen Miteinanders einzuhalten. Ist die Einhaltung einmal nicht möglich, werden rechtzeitig alle Betroffenen informiert, so dass gemeinsam eine neue Lösung gefunden werden kann.
Persönliche Qualifikationen
Alle Helfer*innen machen transparent, welche Qualifikationen und Erfahrungen sie in der Betreuungsarbeit vorweisen können. Gern unterstützen wir zudem die Qualifizierung unserer Freiwilligen. In vielen Situationen reicht aber bereits Lebenserfahrung und gute Nachbarschaft aus.
Vertraulichkeit
Alle Helfer*innen halten sich an die übliche Verschwiegenheit und sichern so allen Leistungsbeziehenden einen geschützten und vertrauensvollen Rahmen zu.
Sind Helfende für ihre Aufgaben versichert?
Ja, alle unsere Helfer*innen sind unfall- und haftpflichtversichert.
Sind Sozialversicherung und Einkommensteuer zu entrichten?
Stundengutschriften sind in unserem Modell frei von Steuern und Sozialversicherungspflicht.
Welche Rechte und Pflichten gelten für helfende Personen?
Unterstützungspflicht
Unsere Mitglieder sind verpflichtet, unsere Anliegen zu unterstützen. Alle Helfer*innen arbeiten freiwillig und gestalten sich die Einsätze nach ihrer Maßgabe und Möglichkeit.
Einhaltung der Leistungsvereinbarung
Unsere Helfer*innen sind zudem verpflichtet, ihre getätigten Zusagen gegenüber den Leistungsbeziehenden einzuhalten oder alle Beteiligten zu informieren, sofern eine Einhaltung der Leistungserbringung nicht möglich sein sollte.
Termingerechte Abgabe der Zeitdokumentation
Alle geleisteten Stunden werden in der Zeitdokumentation erfasst und müssen von den helfenden Personen bis spätestens 5. des nächsten Monats beim zuständigen Team bzw. bei der Geschäftsstelle abgegeben oder per Email zugeschickt werden.
Führerschein
Bietet eine helfende Person eine Fahrdienstleistung an, so wird vorab aus Gründen der Sicherheitsgewährleistung eine Kopie des Führerscheins benötigt. Die Helfenden stehen somit in der Pflicht, die Einziehung oder eine altersbedingte Abgabe des Führerscheins der Gruppe oder der Hauptgeschäftsstelle unverzüglich mitzuteilen.
Recht auf Ablehnung von Anfragen
Selbstverständlich haben Helfende das Recht auf die Ablehnung einer Anfrage. Dies sollte allerdings nicht zur Regel werden, sondern nur in Ausnahmefällen erfolgen. Eine solche Ablehnung sollte der anfragenden Person zeitnah mitgeteilt werden. Helfer*innen können sich jederzeit bei der Gruppe oder der Hauptgeschäftsstelle melden und bekannt geben, dass sie keine weiteren Aufgaben übernehmen können. Es gibt auch die Möglichkeit, sich ruhend stellen zu lassen.
Führungszeugnis
Wozu braucht es ein Führungszeugnis? Als Mindestvoraussetzung wird zur Sicherheit aller Beteiligten ein Führungszeugnis von jeder helfenden Person benötigt. Diese kann bei der sachlich zuständigen Behörde während der Parteienverkehrszeit beantragt werden.
Wozu dient das Notfallkonto?
Je Stunde hinterlegen wir einen fixen Geldwert. Haben Sie Zeitguthaben angespart und finden wir aber bei späterem Bedarf keine Hilfe für Sie über unser Zeitpolsternetzwerk, so können wir damit anteilig Betreuungsleistungen zukaufen. Wenn beispielsweise in 10 Jahren zu wenig Helfende eine Leistung gegen Zeitgutschriften anbieten, kann zumindest eine solidarische Betreuungsleistung zugekauft werden. In diesem Fall stellt die helfende Person gemeinsam mit der Gruppe einen Antrag. Dieser wird vom Vereinsvorstand bzw. der Geschäftsführung geprüft.
Habe ich einen persönlichen Nutzen, wenn ich für andere bei Zeitpolster aktiv werde?
Freiwilliges Engagement bei Zeitpolster wirkt sich durch das Ansparen von Stunden positiv auf die Altersversorgung aus. Jede geleistete Stunde wird dem eigenen Zeitkonto gutgeschrieben und kann im Alter bei Betreuungsbedarf jederzeit eingelöst werden.
Gebraucht zu werden und Teil eines sozialen Netzwerks zu sein verstärkt das positive Lebensgefühl. Das Wissen, jemandem geholfen und etwas Gutes getan zu haben macht uns glücklich. Durch das angesparte Zeitpolster wird eine Balance zwischen Geben und Nehmen geschaffen, wobei persönliches Engagement und das der Gruppe im Vordergrund steht.
Wie erfolgt die Abrechnung meiner Leistung?
Jede geleistete Stunde wird auf der Zeitdokumentation von der betreuten Person unterschrieben. Bis spätestens 5. des nächsten Monats wird diese Zeitdokumentation von der helfenden Person beim zuständigen Team oder der Regionalkoordination abgegeben. Die Helfenden erhalten kein Geld für die erbrachten Leistungen, sondern eine Gutschrift der Stundenanzahl auf das individuelle Zeitkonto.
Gibt es einen Mitgliedsbeitrag?
Aktive Helfende zahlen keinen Mitgliedsbeitrag. Sollten Sie als helfende Person eines Tages nicht mehr aktiv sein, sondern Ihre gutgeschriebenen Stunden für Betreuung eintauschen wollen, so bleiben Sie selbstverständlich auch weiterhin Teil des Zeitpolster Netzwerks. Auf Grund der weiterhin anfallenden Werbe-, Verwaltungs- und Organisationskosten wird jeder helfenden Person mit Stundengutschriften ein Mitgliedsbeitrag von fünf Euro pro Monat verrechnet. So halten wir die Kosten für Sie gering. Das Netzwerk kann weiter bestehen bleiben und leistet so einen wichtigen Beitrag für Ihre Betreuung.
Was ist die Rolle der Zeitpolster-Organisation?
Die Zeitpolster-Organisation gibt dem sozialen Handeln einen organisatorischen und strukturellen Rahmen. Sie dient als Koordinations- und Schnittstelle zwischen helfender und betreuter Person. Diese Stelle kümmert sich um die 4V – Verwaltung, Versicherung, Verrechnung und Vermarktung. Diese Organisation sichert durch Kontrollmaßnahmen die Qualitätsstandards und nimmt Kritik, Verbesserungsvorschläge oder Neuerungen gerne an. Zudem bietet die Zeitpolster-Organisation interessierten Gemeinden, Vereinen, Betrieben und Gruppen Unterstützung und Handbücher für eine gelingende Umsetzung vor Ort an.
Wie kann ich mich einfach registrieren?
Sie möchten gerne helfende Person werden? Die schnellste und einfachste Variante ist die Online-Registrierung, bei der Sie auch gleichzeitig einen Newsletter beantragen können.
Die sichere Speicherung personenbezogener Daten ist gewährleistet und wird nicht an Institutionen oder dritte Personen weitergegeben. Jedes Mitglied hat das Recht auf unentgeltliche Auskunft über die gespeicherten Daten sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung, soweit dies gesetzlich möglich ist.
Nach getätigter Anmeldung erfolgt die persönliche Kontaktaufnahme durch die Geschäftsstelle oder ein Gruppenmitglied.
Serviceline: Mo-Fr 9 bis 12 Uhr
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